Beim Rückbau von Gebäuden wird großer Wert auf eine Wiederverwertung von Baustoffen gelegt. Die qualitativen Anforderungen an Recyclingbaustoffe, die Zuordnungskriterien für Deponien und die Bestimmungen zum Arbeitsschutz machen den selektiven Ausbau von schadstoffverunreinigter Bausubstanz zu einem wichtigen Baustein beim Rückbau.

Durch ein effizientes und fachübergreifendes Untersuchungskonzept, kompetente Planung und sachkundige Fachbauleitung lassen sich Risiken wie unvorhergesehene Kosten oder Bauzeitenverzug zu minimieren.

Unsere Leistungen

  • Abbruchvorbereitende Untersuchung von Gebäuden auf Schadstoffe

  • Erfassung der verbauten Werkstoffe und Massenermittlung

  • Erarbeitung eines Abbruchkonzeptes

  • Entsorgungs- und Verwertungskonzeption

  • Planung und Ausschreibung der Rückbaumaßnahmen

  • Fachbauleitung und Dokumentation

FLÄCHENRECYCLING HINTERGRUND

In der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes sind als Kernelemente zur Reduzierung des Flächenverbrauchs die innerstädtische Entwicklung und das Flächenrecycling ausgewiesen. Mit Inkrafttreten der Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) 2013 (Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts) hat sie bereits Eingang in das Bau- und Planungsrecht gefunden mit der Forderung, dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig als Innenentwicklung stattfinden muss.

Bestehende Bebauung mit Ver- und Entsorgungsleitungen, Fundamenten, Gebäudeschadstoffen und nutzungsbedingten Verunreinigungen des Bodens und Grundwassers (Altlasten) verringern die Bereitschaft zum Flächenrecycling. Abriss- und Rückbauanforderungen wie auch mögliche Sanierungsverpflichtungen erschweren für den Bauherrn das Flächenrecycling ebenso wie Rechts- und Planungsunsicherheiten. So dass es oft noch attraktiver erscheint eine neue Fläche auf der „Grünen Wiese“ in Anspruch zu nehmen.

Für mehr Planungssicherheit wurde im August 2015 im Rahmen der neuen VOB/C die Neufassung der ATV DIN 18459 "Abbruch- und Rückbauarbeiten" veröffentlicht. Nach der fachtechnischen Überarbeitung werden u.a. folgende wichtige Änderungen für Bau- und Abbruchunternehmer sowie für Architekten und Ingenieure wirksam:

Vor dem Rückbau von Gebäuden und Anlagen ist eine umfassende Bestandsaufnahme des Objekts und seiner Umgebung durchzuführen. Der Umfang der Arbeiten muss eingeschätzt und vorhandene Schadstoffe oder statische Probleme dargestellt werden, um die Kostensicherheit und Zeitrahmen des Projekts zu gewährleisten.

Zudem gelten weitere technische, umwelt- und abfallrechtliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen wie z.B.: Die VDI-Richtlinie E 6210 zu „Abbrucharbeiten von baulichen und technischen Anlagen“ sowie die TRGS 519 zum „Umgang mit Asbest“. Sie geben Hilfestellung, stellen aber auch notwendige Anforderungen an die Planung und Umsetzung.

Unsere Experten stehen Ihnen für alle Fragen zur Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens gern zur Seite um den Zeitrahmen einhalten und das Kostenrisiko für Sie minimieren zu können.