Neufassung der TRGS 519 veröffentlicht

Am 17.10.2019 wurde die ergänzte und überarbeitete Fassung der TRGS 519 veröffentlicht, die den Umgang mit Asbest im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) regelt und die damit verbundenen Pflichten der Arbeitgeber festgelegt. Hintergrund für die Neufassung sind insbesondere die intensiv diskutierten neuen Fundstellen von Asbest in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern (sog. „PSF“) und in asbesthaltigen Klebern, Kitten und Beschichtungen. Die überarbeitete TRGS 519 sieht in diesem Zusammenhang u.a. vor, dass künftig die aufsichtführende Person beim Einsatz sogenannter emissionsarmer Verfahren zumindest eine Qualifikation nach dem neu eingeführten Schulungsmodul Q1E nachweisen muss.

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